Honorare
Es ist Ihr gutes Recht, uns nach der Höhe des Honorars zu fragen. Grundsätzlich richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars bestimmt sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswertes.
In einigen Fällen deckt das Honorar nach dem RVG die Aufwendungen für unsere Tätigkeit nicht. Wir behalten uns in diesen Fällen vor, eine Honorarvereinbarung vorzuschlagen, die regelmäßig auf Stundenbasis basiert, um zu gewährleisten, dass eine umfassende Vertretung der Mandanteninteressen auch möglich ist.
Der Stundensatz beträgt zwischen 200,00 und 250,00 € je Stunde, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Nebenkosten.
Soweit nur eine Beratung gewünscht wird, schlägt das Gesetz (RVG) bereits vor, dass eine Honorarvereinbarung zu treffen ist. Auch diese richtet sich nach den oben genannten Stundensätzen. Es sind aber je nach Einzelfall auch andere Vereinbarungen möglich.